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Rechtsanwalt
Jörn Zimmermann
Dresdner Str. 17
01723 Wilsdruff
Tel.: 035204 - 6 82 19
Fax.: 035204 - 6 82 31
E-MAil:
info@rechtsanwalt-zimmermann.de

Bürozeiten
Montag - Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr

Anwaltliche Qualität können Sie sich leisten.

  • Rechtsschutzversicherung
  • Staatliche Prozesskostenhilfe
  • Ohne Rechtsschutzversicherung



Sie übernimmt in vielen Fällen Ihre Kosten.
Regelmäßig steht es Ihnen frei, den Anwalt Ihres Vertrauens zu wählen.
Rechtsschutz besteht allerdings erst, wenn die Versicherung zu dem Zeitpunkt,
zu dem Sie rechtliche Hilfe benötigen (sog. Rechtsschutzfall), mindestens drei Monate besteht.
Die erste Anfrage und den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung erledigen wir regelmäßig für Sie mit.
Nicht selten können wir in Zweifelsfällen auch eine Kulanzregelung für Sie erreichen.



Auch wer sich Anwaltskosten eigentlich gar nicht leisten kann, kann Recht bekommen.
Aus der Staatskasse können ggf. Ihre Anwaltskosten finanziert werden.
Beim Ausfüllen der Vordrucke sind wir Ihnen gerne behilflich und sorgen für eine schnelle Kostenbewilligung.



Zahlen Sie selbst, klären wir gern zuvor die Kostengestaltung.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) steckt hierfür den Rahmen.
Danach kann in geeigneten Fällen ein Stundenhonorar vereinbart werden.
Grundsätzlich richten wir das Honorar an Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit sowie Ihren Möglichkeiten aus.
Erschöpft sich die Tätigkeit nicht in einer reinen Beratung,
richtet sich die Höhe der Gebühr nach einer gesetzlichen Gebührentabelle entsprechend dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit (sog. Gegenstandswert).
Selbstverständlich beraten wir Sie zur kostengünstigsten Lösung.