Familienrecht
Im Familienrecht helfe ich berechtigte Ansprüche durchzusetzen und sich vor unberechtigten Ansprüchen zu schützen. Oftmals weisen bereits rechtliche Grundsätze den Weg zu wertschätzendem Umgang wie beispielsweise die Orientierung am Kindeswohl oder die Verpflichtung zu (nach-) ehelicher Solidarität. Gesteckte Ziele können oft effektiver umgesetzt werden, wenn nach Klärung der Maximalforderungen überlegt wird, wo berechtigten Interessen anderer Beteiligter entgegengekommen werden kann.
Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Adoption miteinander verbunden sind. Es ist ein sensibles Rechtsgebiet, das oft tief in das persönliche Leben der Betroffenen eingreift. Hier eine kurze und prägnante Übersicht:
Scheidung: eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder ein Ehegatte die Scheidung will und der andere ihr zustimmt. In bestimmten Härtefällen kann eine Scheidung ausnahmsweise vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen
Unterhalt: nach einer Trennung oder Scheidung können oftmals Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden. Man unterscheidet zwischen Ehegattenunterhalt (z.B. Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) und Verwandtenunterhalt (z.B. Kindesunterhalt).
Sorgerecht: es umfasst die Pflicht und das Recht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Bei getrennt lebenden Eltern kann sowohl das gemeinsame Sorgerecht als auch der Entzug der elterlichen Sorge durchgesetzt werden
Umgangsrecht: es regelt den Kontakt des Kindes zu dem Elternteil, bei dem es nicht lebt. Man unterscheidet vor allem zwischen Residenzmodell (überwiegende Betreuung durch einen Elternteil, Umgangsrecht des andern Elternteils) und Wechselmodell (beide Eltern betreuen und versorgen das Kind)
Anwaltszwang: in bestimmten familiengerichtlichen Verfahren besteht bereits vor dem Familiengericht Anwaltszwang, z.B. in Scheidungsverfahren und Unterhaltsverfahren