Familienrecht

Im Familienrecht helfe ich berechtigte Ansprüche durchzusetzen und sich vor unberechtigten Ansprüchen zu schützen. Oftmals weisen bereits rechtliche Grundsätze den Weg zu wertschätzendem Umgang wie beispielsweise die Orientierung am Kindeswohl oder die Verpflichtung zu (nach-) ehelicher Solidarität. Gesteckte Ziele können oft effektiver umgesetzt werden, wenn nach Klärung der Maximalforderungen überlegt wird, wo berechtigten Interessen anderer Beteiligter entgegengekommen werden kann.

Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Adoption miteinander verbunden sind. Es ist ein sensibles Rechtsgebiet, das oft tief in das persönliche Leben der Betroffenen eingreift. Hier eine kurze und prägnante Übersicht:  

  • Ehe und Lebenspartnerschaft: hierzu gehören die Eheschließung, die Rechte und Pflichten der Ehegatten/Lebenspartner während der Ehe/Partnerschaft (z.B. Unterhalt, Vermögen) sowie die Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
  • Verwandtschaft: diese betrifft insbesondere die rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern (z.B. Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt)
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft: auch ohne Eheschließung entstehen Rechte und Pflichten der Lebenspartner, die regelmäßig nicht den gesetzlichen Regelungen folgen, welche für Verheiratete gelten

Scheidung: eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder ein Ehegatte die Scheidung will und der andere ihr zustimmt. In bestimmten Härtefällen kann eine Scheidung ausnahmsweise vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen

Unterhalt: nach einer Trennung oder Scheidung können oftmals Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden. Man unterscheidet zwischen Ehegattenunterhalt (z.B. Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) und Verwandtenunterhalt (z.B. Kindesunterhalt).

Sorgerecht: es umfasst die Pflicht und das Recht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Bei getrennt lebenden Eltern kann sowohl das gemeinsame Sorgerecht als auch der Entzug der elterlichen Sorge durchgesetzt werden

Umgangsrecht: es regelt den Kontakt des Kindes zu dem Elternteil, bei dem es nicht lebt. Man unterscheidet vor allem zwischen Residenzmodell (überwiegende Betreuung durch einen Elternteil, Umgangsrecht des andern Elternteils) und Wechselmodell (beide Eltern betreuen und versorgen das Kind)

Anwaltszwang: in bestimmten familiengerichtlichen Verfahren besteht bereits vor dem Familiengericht Anwaltszwang, z.B. in Scheidungsverfahren und Unterhaltsverfahren

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