FAQ

Sie finden ihre Thematik unter den dargestellten Rechtsgebieten nicht oder sind sich nicht sicher, zu welchem Rechtsgebiet ihre Fragestellung gehört? – Senden sie mir einfach eine unverbindliche Anfrage über das Kontaktformular oder kontaktieren sie mich telefonisch. Weitere Rechtsgebiete – bin ich mit meinem rechtlichen Anliegen in der Kanzlei richtig? Selbstverständlich vertritt meine Kanzlei weitere Rechtsgebiete. Zugunsten der Übersichtlichkeit kann auf dieser Internetseite nicht jede Thematik angesprochen werden. Wenn sie sich nicht sicher sind, ob sich ihr Anliegen mit den anwaltlichen Tätigkeitsfeldern deckt, fragen sie einfach telefonisch oder per Email nach und sie erhalten eine freundliche, kostenfreie Antwort

Kosten – kann ich mir einen Anwalt leisten?
Anwaltskosten werden verbindlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt; ihre Höhe richtet sich in den meisten Fällen nach dem Gegenstandwert und dem Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir gern kostenfrei eine Deckungsanfrage bei der Versicherung. Bei wirtschaftlichen Engpässen kommt staatliche Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Betracht und wir unterstützen bei Bedarf bei der Beantragung. Fazit: kompetente Anwaltstätigkeit können sie sich leisten

Rechtsschutz – bezahlt meine Versicherung den Anwalt?
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, dann gilt freie Anwaltswahl und wir übernehmen gern kostenfrei eine Deckungsanfrage zu ihrer Versicherungsnummer. Ob und in welcher Höhe die Versicherung für die Anwaltskosten aufkommt, ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und wird dann von der Rechtsschutzversicherung mitgeteilt. Wurde der Vertrag erst kürzlich abgeschlossen, dann muss meist 3 Monate gewartet werden (Karenzzeit), damit ein danach eintretender Versicherungsfall übernommen wird

Was regelt das Erbrecht?

  • Gesetzliche Erbfolge: wer mit welcher Quote erbt, wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert
  • Gewillkürte Erbfolge: die Möglichkeit, durch Testament oder Erbvertrag selbst zu bestimmen, wer erben soll und wie die Verteilung erfolgen soll
  • Pflichtteilsrecht: der Anspruch bestimmter Angehöriger (z.B. Kinder, Ehegatte) auf einen Mindestanteil am Erbe, auch wenn sie enterbt wurden
  • Erbschaftsannahme und -ausschlagung: die Möglichkeit für Erben, das Erbe anzutreten oder die Erbschaft mit allen Rechten und Pflichten abzulehnen
  • Erbschein: ein amtliches Dokument, das die Erben als solche mit Erbquote ausweist
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft: die Aufteilung des Nachlasses unter mehreren Erben nach den vorgegebenen Regelungen

Erbrecht im Detail:

wenn keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese regelt, wer in welcher Reihenfolge erbt und wie hoch die Erbquote ist; grundsätzlich erben zuerst die nächsten Verwandten (Kinder, Ehegatte, Eltern, Geschwister)
eine einseitige Verfügung von Todes wegen, in welcher der Erblasser bestimmt, wer sein Erbe sein soll und wie mit dem Nachlass verfahren werden soll; es gibt verschiedene Testamentsformen, z.B. das eigenhändige Testament und das notarielle Testament.

ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe für bestimmte nahe Angehörige; er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, kann aber bei rechtzeitiger Regelung geschmälert werden; der Erbe muss dem Pflichtteilsberechtigten auf Verlangen Auskunft erteilen und den Wert einzelner Gegenstände ermitteln lassen.

ein amtlicher Nachweis des Nachlassgerichts über das Erbrecht und die Erbquote; erforderlich ist er beispielsweise für die Umschreibung von Grundstücken oder die Verfügung über Bankkonten, kann aber auch entbehrlich sein, was aus Kostengründen geprüft werden sollte.

Was regelt das Mietrecht?

  • Inhalt des Mietvertrags: hierzu gehören insbesondere Regelungen zur Form des Mietvertrags sowie die Beurteilung zur Wirksamkeit einzelner Regelungen auf dem Hintergrund von Gesetz und Rechtsprechung
  • Mietmängel: hier geht es um die Frage, wann ein Mangel vorliegt und welche Rechte sich daraus für den Mieter ergeben
  • Miethöhe, Betriebskosten und Mieterhöhung: hier werden die Höhe der Miete, die Fälligkeit der Mietzahlung und die Abrechnung und Berechtigung von Betriebskosten sowie die Berechtigung des Vermieters geregelt, die Miete und die Betriebskosten einseitig zu erhöhen

Mietrecht im Detail:

ein Mietvertrag sollte immer schriftlich abgeschlossen werden. Er sollte alle wesentlichen Punkte wie Miethöhe, Mietdauer, Nebenkosten und Kündigungsfristen enthalten; unwirksame Klauseln werden durch Unterschrift des Mieters nicht wirksam (!)
der Vermieter kann vom Mieter eine Mietkaution verlangen. Ihre Höhe und Zahlungsmodalitäten sind gesetzlich geregelt; Fragen zur Verrechnung und Abrechnung der Kaution müssen meist am Ende des Mietverhältnisses geklärt werden

der Vermieter kann bestimmte Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Welche Kosten umlagefähig sind, ist gesetzlich geregelt

Der Vermieter kann die Miete unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen und hierzu die Zustimmung verlangen; ohne Zustimmung gilt die Erhöhung nicht, kann aber gerichtlich durchgesetzt werden, wenn formell und inhaltlich rechtens ist
die Rechte und Pflichten bei Mängeln, welche den Mietzweck beeinträchtigen, sind gesetzlich und durch umfangreiche Rechtsprechung geregelt; ohne vorherige Mängelanzeige kann eine Minderung regelmäßig nicht erfolgen

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