Probleme bei Trennung und Scheidung

Familienrecht

Auskunftspflichten beim Zugewinn
Zur Vorbereitung von Zugewinnausgleichsansprüchen hat der Gesetzgeber abgesehen vom Beginn der Ehe und deren Enddatum eine Auskunftspflicht zum Zeitpunkt der Trennung eingeführt, § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB. Damit soll verhindert werden, dass in der Trennungszeit Vermögen „illoyal“ verschoben wird, um es dem anderen Ehegatten zu entziehen. Für diesen Auskunftszeitpunkt kommt es auf ein konkretes Trennungsdatum an. Besteht hierüber Streit, trifft den Auskunftsberechtigten die Beweislast für das von ihm behauptete Datum. Lässt sich kein Datum ermitteln, geht der Auskunftsanspruch ins Leere und der Antrag muss abgewiesen werden, weshalb vielfach versucht wird, den Trennungszeitpunkt gerichtlich feststellen zu lassen. Teilweise gehen Familiengerichte diesen Weg mit. Überwiegend wird allerdings von den Obergerichten entschieden, dass eine gerichtliche Feststellung des Trennungszeitpunkts ausscheidet (vgl. OLG Karlsruhe 16 UF 20/24). Es kann daher nur empfohlen werden, insofern möglichst bald klare Verhältnisse zu schaffen.

Pflicht zu Loyalität nach Trennung und Scheidung
Auch nach der Trennung sind Eheleute zu Loyalität verpflichtet. Dies bringt es beispielsweise mit sich, dass ein Ehegatte dem anderen zu steuerlichen Vorteilen verhelfen muss; Voraussetzung ist, dass er ihm gleichzeitig entsprechende Nachteile ausgleicht.
Eine ähnliche Verpflichtung gilt grundsätzlich auch nach Scheidung. Daher muss beispielsweise ein geschiedener Partner daran mitwirken, dass eine günstigere Anschlussfinanzierung für ein gemeinsames Darlehen zustande kommt (OLG Frankfurt 4 UF 5/24). Einem Anspruch auf Nutzungsentschädigung können dann nicht die hohen Darlehensraten entgegenhalten werden, selbst wenn die Auseinandersetzung hoch konfliktbehaftet war.

J. Zimmermann, Rechtsanwalt